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28.07.2010
Sterne bleiben vorerst bei hotelleriesuisse
(© Alain D. Boillat)
Gastrosuisse bleibt es vorerst verwehrt, Hotels selber mit Sternen bewerten zu dürfen. Das Bundesgericht hat entschieden, für die Dauer des höchstrichterlichen Verfahrens alles beim Alten zu belassen.

Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde von hotelleriesuisse hängig. Sie richtet sich gegen die Entscheide des Zürcher Handels- und des Kassationsgerichts. Die beiden Instanzen hatten dem Wirteverband Gastrosuisse vor Kurzem erlaubt, Hotels mit einem eigenen Sternesystem bewerten zu dürfen.

hotelleriesuisse beansprucht die 1979 eingeführte Vergabe von Hotel-Sternen für sich selber. Das Bundesgericht hat mit einer Zwischenverfügung vom 23. Juli nun entschieden, dass Gastrosuisse für die Dauer des Verfahrens noch nicht mit der Vergabe eigener Sternen beginnen darf.

Ins Gewicht fällt laut den Richtern in Lausanne insbesondere, dass das vorsorgliche Verbot gegen Gastrosuisse bereits seit Beginn des Streits im Mai
2006 gilt. Es sei Gastrosuisse zuzumuten, wenn dies für die relativ kurze Zeit bis zum Entscheid des Bundesgerichts auch noch so bleibe. Hinzu komme, dass der Beschwerde von hotelleriesuisse nicht zum vornherein jede Erfolgschance abgesprochen werden kann. (rom/sda)

  
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kommentare zu diesem artikel

Sterne von Fritz Lauber (29.07.2010 16:15:14)
Wirklich schwer einzusehen weshalb die Wirte eigene Sterne brauchen. Geht es darum den in- wie auslaendischen Gast zu verwirren? Zentralistisch regierte Staaten haben ab und zu doch Vorteile, nicht jeder Tom, Dick und Harry kann mit eigenem Wertkonzept potentielle Kunden verwirren!


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