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05.03.2009
Ständerat: Ja zu Cassis-de-Dijon-Prinzip
(© zvg)
Waren, die in einem EU-Land zugelassen sind, sollen in der Schweiz ohne Zusatzkontrollen vermarktet werden dürfen. Der Ständerat hat am Donnerstag einstimmig dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zugestimmt.

Mit 31 zu 9 Stimmen beschloss die kleine Kammer aber eine Spezialregelung für Lebensmittel. Sollten diese den Schweizer Vorschriften nicht genügen, braucht es eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Produktinformation ohne «Matterhorn oder Edelweiss»
Mit 17 zu 15 Stimmen befürwortete der Ständerat einen Antrag von Géraldine Savary (SP/VD), dass bei der Produktinformation über ausländische Erzeugnisse nicht mit «Matterhorn oder Edelweiss» der Eindruck erweckt werden dürfe, dass eine Ware schweizerischer Herkunft sei.

Inländerdiskriminierung vermeiden
Bei den Bestimmungen zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung bestätigte der Ständerat, dass Schweizer Produzenten, welche nur für den Schweizer Markt produzieren, beantragen können, nach den Vorschriften der EU produzieren zu dürfen, auch wenn kein Härtefall vorliegt. Die Bedingungen für diese Hersteller wurden jedoch präzisiert: Die Bewilligung wird demnach erteilt, wenn der Gesuchsteller glaubhaft macht, dass er die Konformität seines Produktes mit den Vorschriften der EU gewährleisten kann.

Teure Doppelprüfungen entfallen
Der Ständerat verabschiedete ausserdem ein Produktesicherheitsgesetz, das die EU-Normen des europäischen Binnenmarktes übernimmt. Danach werden Schweizer Produkte den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen müssen wie Erzeugnisse der EU. Damit entfallen kostentreibende Doppelprüfungen.

Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter
Das neue Gesetz schafft zudem die Voraussetzung, dass die Schweiz an RAPEX teilnehmen kann, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter im Nicht-Lebensmittelbereich. Es geht um unter Strom stehende Toaster, Kindervelos mit mangelhaften Bremsen und Kühl- und Gefrierapparate, die in Brand geraten können.

Zuoberst auf Agenda von hotelleriesuisse
Die Übernahme des in der EU geltenden Prinzips gehört zum Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) sollen Behinderungen des Warenverkehrs abgebaut werden. Allerdings werden 19 Ausnahmen statuiert. Das Thema steht seit längerem zuoberst auf der politischen Agenda von hotellerisuisse. (rom/sda)


  
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