frühlingssession
03.03.2010
Nationalrat will Lex Koller lockern
(© Swiss-Image)
Der Nationalrat will die Einschränkungen für den Verkauf von Grundeigentum an Ausländerinnen und Ausländer weiter aufweichen. Er hat am Mittwoch zwei Motionen zugestimmt, die eine Lockerung der Lex Koller fordern.

In der Schweiz unterliegt der Verkauf von Liegenschaften und Wohnungen an Ausländer einer Bewilligungspflicht. Jährlich steht ein Kontingent von 1400 Einheiten zur Verfügung. Auf Antrag von Christophe Darbellay hiess der Nationalrat nun zwei Motionen gut, die den Bundesrat beauftragen, das Kontingent zu erhöhen. Einerseits soll das Jahreskontingent um die Anzahl Grundstücke erhöht werden, die von Ausländerinnen und Ausländern wieder an Schweizer Bürger veräussert werden. Andererseits soll der Weiterverkauf von Grundstücken (keine Neubauten) von Schweizerinnen und Schweizern an Personen im Ausland vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.

Akutes Problem - nicht nur im Wallis
Darbellay macht sich mit seinen Vorstössen für ein Problem stark, das vor allem in seinem Heimatkanton Wallis akut ist. Trotz der Kontingente wurden dort - wie in anderen Tourismus-Regionen auch - viel mehr Häuser und Wohnungen an Ausländer verkauft als erlaubt. Problematisch ist, dass die Eigentumsübertragung an den Ausländer erst dann rechtswirksam wird, wenn der Verkauf auch im Grundbuch eingetragen ist. Der Eintrag kann jedoch erst erfolgen, wenn ein Kontingentsplatz zur Verfügung steht, was manchmal Jahre dauern kann. In dieser Wartezeit besteht für die Käufer deshalb eine hohe Rechtsunsicherheit.

Lex Koller aufheben?
Wie Darbellay erklärte, ist für ihn weiterhin die Abschaffung der Lex Koller das Ziel. Da der Nationalrat dies zuletzt ablehnte und als Ersatz raumplanerische Begleitmassnahmen forderte, schätzt Darbellay eine Aufhebung als zurzeit nicht wahrscheinlich ein. Bis dahin brauche es deshalb Zwischenschritte, um dem Tourismus und der Wirtschaft Impulse zu geben. Vergeblich hielt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf dagegen, dass man eine so oder so schon komplexe Situation nicht noch mit punktuellen Massnahmen verkomplizieren solle. Ausserdem sei der Bundesrat dagegen, dass die Lex Koller vollständig ausgehöhlt werde, ohne dass gleichzeitig raumplanerische Regeln geschaffen würden. Die beiden Motionen werden nun vom Ständerat behandelt. (rom/sda)

  
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