wintersession
11.12.2009
Lex Koller mit flankierenden Massnahmen
(© Alain D. Boillat)
Der Nationalrat will die geplante Aufhebung der Lex Koller mit flankierenden Massnahmen begleiten. Er hat am Freitag eine entsprechende Revision des Raumplanungsgesetzes beschlossen.

Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, Massnahmen gegen überbordenden Zweitwohnungsbau zu treffen. Dazu hat er einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Konkrete Vorschriften, wie die Kantone das Problem lösen sollen, wollte der Nationalrat aber nicht machen. 

Zweitwohnungsproblem entschärfen
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist die Antwort des Bundesrats auf die geplante Aufhebung der Lex Koller. Dank flankierenden Massnahmen soll sich das Zweitwohnungsproblem nicht weiter zuspitzen, obwohl der Verkauf von Grundeigentum an Ausländer keinen Einschränkungen mehr unterliegt.

Ausgewogene Verhältnisse schaffen
Mit der Gesetzesrevision, wie sie nun auch noch vom Ständerat beschlossen werden muss, sollen die Kantone zur Einhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen verpflichtet werden. Dazu sollen die Richtpläne innerhalb von drei Jahren angepasst und auch jene Gebiete bezeichnet werden, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen. Eine zweite neue Bestimmung betrifft zudem altrechtliche Wohnbauten ausserhalb der heutigen Bauzonen, wo auch in Zukunft bauliche Massnahmen möglich bleiben sollen. (sda/npa)

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