htr-online
16.03.2010
Keine Aufsichtsabgabe für Luftfahrt
(© swiss/zvg)
Der Nationalrat hat am Dienstag der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes zugestimmt, die mehr Sicherheit im Flugverkehr und klarere Regeln in Gebührenfragen bringen soll. Keine Chance hatte die Einführung einer Aufsichtsabgabe.

Der Nationalrat hat die Abgabe aus der Revision des Luftfahrtgesetzes gestrichen. Mit dem Geld sollten im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 24 neue Stellen finanziert werden. Mit 124 gegen 62 Stimmen folgte die grosse Kammer ihrer Kommission und lehnte die Aufsichtsabgabe für die Schweizer Luftfahrt als Erstrat ab. Gegen die Abgabe wandten sich alle bürgerlichen Parteien. Für sie ist die Luftfahrt mit ihrer Wertschöpfung von jährlich 26 Milliarden Franken und ihren 180'000 Arbeitsplätzen von so grosser wirtschaftlicher Bedeutung, dass sie nicht durch eine neue Abgabe belastet werden sollte.
 
Die Grünen und die SP unterstützten vergeblich die Vorschläge des Bundesrats, pro Passagier künftig etwa 13 Rappen einzutreiben. Mit diesem Geld sollte die Aufsicht über die Luftfahrt finanziert werden. Der Kostendeckungsrad der Aufsichtsbehörde von derzeit etwa 17 Prozent sollte damit - wie vom Parlament in früheren Debatten verlangt - erhöht werden.

hotelleriesuisse lehnt die Einführung einer neuen Aufsichtsabgabe ab. Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie befürwortet die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen, die den Bund zu einem zeitgemässen finanziellen Engagement im Bereich der Aus- und Weiterbildung in der Luftfahrt verpflichten. (sda/npa)

 

 

  
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