htr-online
18.03.2009
Hotellerie-Sondersatz verlängern
(© zvg/htr)
Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,6 Prozent für die Hotellerie soll statt bis Ende 2010 noch bis 2013 weitergeführt werden. Dies hat der Nationalrat mit 109 zu 57 Stimmen beschlossen.

Mit der Verlängerung des MWST-Satzes für Beherbergungsleistungen um weitere drei Jahre will der Nationalrat vorab einen mehrfachen Satzwechsel verhindern. Der für später traktandierte zweite Teil der Reform sieht einen Einheitssatz von 6,1 Prozent anstelle der heutigen drei Sätze vor.

«Gift für die Hotellerie»
Im Namen einer links-grünen Kommissionsminderheit bekämpfte Hans-Jürg Fehr (SP/SH) den Kommissionsantrag. Hier biete sich die Gelegenheit zu einer Vereinfachung der MWST. Drei Jahre mehr bedeuteten zudem Fiskalausfälle von einer halben Milliarde Franken. Im jetzigen Umfeld sei ein erneuter Systemwechsel vor dem möglichen Übergang zum Einheitssatz «Gift für die Hotellerie», sagten demgegenüber die Anhänger des Kommissionsvorschlags. Der Sondersatz sei ein wichtiger Faktor für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Branche.

Im zweiten Reformteil gegen die Ausnahmen
Beim Termin Ende 2010 sei der Bundesrat davon ausgegangen, dass die ganze Mehrwertsteuer-Reform Anfang 2011 in Kraft treten könne, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Das sei nun nicht mehr möglich, weshalb auch die Landesregierung der erneuten Verlängerung des Sondersatzes zustimme. In der Sommersession wird der Ständerat über die Verlängerung entscheiden. (rom/sda)

  
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