aktuell
02.09.2010
Wirte sollen nicht an den Pranger
(© Alain D. Boillat)
Der Bundesrat will Restaurants, die Mängel in der Lebensmittelhygiene aufweisen, publik machen. hotelleriesuisse wehrt sich gegen dieses Vorhaben.
Theres Lagler

«Wenn ein Restaurant auf der schwarzen Liste landet, kommt kein Gast mehr. Das bedeutet früher oder später das Aus für diesen Betrieb», ist Marc Kaufmann, Leiter Wirtschaft und Recht bei hotelleriesuisse, überzeugt. Er hält es für problematisch, wenn Wirte aufgrund zufälliger Kontrollen des Lebensmittelinspektorats öffentlich an den Pranger gestellt werden. «Wenn man diesen Weg wirklich einschlagen will, dann hätte eine Auszeichnung der Betriebe, die im Bereich Lebensmittelhygiene vorbildlich handeln, eine grössere, präventive Wirkung», so Kaufmann. Ein entsprechender Versuch ist derzeit im Kanton Zug am Laufen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) klärt bis Ende Jahr ab, in welcher Form die Resultate der Kontrollen veröffentlicht werden sollen. Es hält aber klar an der Stossrichtung fest. Zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer seien grundsätzlich mit einer Veröffentlichung einverstanden.

Allerdings zählt das BAG in seinem schriftlichen Vernehmlassungsbericht zum Lebensmittelrecht auch hotelleriesuisse zu den Befürwortern. «Ich weiss nicht, wie man aufgrund unserer Stellungnahme auf diese Idee kommen kann», betont Kaufmann. «Wir fühlen uns komplett falsch verstanden.» hotelleriesuisse hat beim BAG nun eine Berichtigung verlangt. Sorgen bereitet dem Verband auch, dass das BAG im neuen Lebensmittelrecht vorschlägt, gesunde und ungesunde Produkte einer Kennzeichnungspflicht zu unterstellen. Dieses so genannte Ampelsystem (grün-orange-rot) sei auf Menükarten gänzlich untauglich, hält hotelleriesuisse fest.

 

  
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