Wäre letzte Woche abgestimmt worden, hatten 61 Prozent der Befragten dem Volksbegehren «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» zugestimmt, 27 Prozent waren dagegen. Der grösste Teil der Befragten ist der Meinung, dass Zweitwohnungen die Immobilienpreise in die Höhe treiben, die einheimische Bevölkerung verdrängen und die Landschaft zersiedeln.
Offenes Rennen
Die Politikwissenschaftler von gfs.bern warnen die Befürworter jedoch vor Euphorie: Das Schicksal der Initiative hänge vom weiteren Verlauf der Kampagne ab, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Initiativen könnten zu Beginn auf viel Sympathie stossen, würden bis zum Abstimmungstermin aber oft an Unterstützung verlieren.
Umgekehrt könnte die Initiative «6 Wochen Ferien für alle» der Gewerkschaft Travail.Suisse noch aufholen. Derzeit stimmen ihr erst 39 Prozent der Befragten zu, 55 Prozent lehnen sie ab. Überwiegende Zustimmung findet das Volksbegehren nur links der Mitte.
Geringes Interesse
Neben den beiden Vorlagen wird das Stimmvolk auch über die Bauspar-Initiative, die Neuregelung der Geldspiele sowie über die Buchpreisbindung befinden. Gross ist das Interesse an den Abstimmungen vom 11. März nicht: Nur 39 Prozent der 1'208 befragten Stimmberechtigten gaben an, daran teilnehmen zu wollen. Die repräsentative Umfrage im Auftrag der SRG SSR idée suisse wurde vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 23. und 28. Januar in allen Landesteilen durchgeführt. (npa/sda)
Das Schweizer Stimmvolk befindet am Wochenende über zwei wichtige Vorlagen, die für die Tourismusbranche von Bedeutung sind: Die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» und die Initiative «6 Wochen Ferien für alle». Mehr zu den Vorlagen, den Argumenten der Befürworter und Gegner lesen Sie hier:
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Die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand soll 23,1 Millionen Franken kosten. 8 Millionen davon sollen Sponsoren beitragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Kreditbotschaft genehmigt.
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Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung des Nobelhotels Suvretta House in St. Moritz darf zumindest vorerst noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Planungsänderung und die Rodungsbewilligung die aufschiebende Wirkung erteilt.




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