tourismusgesetz
08.02.2012
Obwaldner wollen Beherberger entlasten
Soll von der gemeinsamen Tourismusabgabe ausgeschlossen werden: Engelberg in Obwalden.
Soll von der gemeinsamen Tourismusabgabe ausgeschlossen werden: Engelberg in Obwalden. (© Swiss-Image)
Die Obwaldner Regierung hat das neue Tourismusgesetz und die Tourismusverordnung dem Kantonsrat überwiesen. Gegenüber dem ersten Entwurf werden die Beherberger deutlich entlastet. Dagegen wird die Restauration höher belastet. Die Vorlage wird im März 2012 beraten.

Obwalden und Nidwalden wollen ihre Tourismusorganisation zusammenlegen. Damit verbunden ist die Schaffung einer einzigen Tourismusabgabe. Eine Ausnahme wird für Engelberg gemacht, wo wie bisher eine Tourismusförderungsabgabe und eine Kurtaxe erhoben werden.
 
Die Obwaldner Regierung hat ihre Vorlage nach der Vernehmlassung angepasst. So werden laut Medienmitteilung vom Mittwoch insbesondere die Hoteliers und die Zweitwohnungsbesitzer gegenüber dem ursprünglichen Entwurf entlastet. Die jährliche Pauschale für ein Hotelzimmer etwa wird von 600 auf 400 Franken reduziert.
 
Höhere Beiträge für Restaurants
Anderseits wurde die Abgabe für die Restaurationsbetriebe erhöht (wobei Hotels für ihre Restaurants nur die Hälfte der Abgabe bezahlen müssen). Damit soll – mit dem Einbezug von Transportunternehmen – auch der Tagestourismus besser erfasst werden, um einen Beitrag zu leisten.
 
Der Ertrag aus der Tourismusabgabe kommt vorab den Tourismusorganisationen zugute. Dazu soll für das Sarneraatal (OW) und für Nidwalden eine Aktiengesellschaft in Form einer Public Private Partnership gegründet werden. Sie soll mit Engelberg-Titlis Tourismus und Luzern Tourismus zusammenarbeiten.
 
Mindestens 15 Prozent der Tourismusabgaben werden an die Gemeinden weitergeleitet. Dieses Geld müssen sie für touristische Aufgaben einsetzen.
 
Der Obwaldner Kantonsrat wird das Tourismusgesetz und die Verordnung voraussichtlich am 15. März 2012 beraten. Vorgesehen ist, dass sie noch im laufenden Jahr teilweise in Kraft treten. (npa/sda)

  
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