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22.07.2010
Krux mit Kurtaxe
In der Parahotellerie gibt es laut Experten eine hohe Dunkelziffer an nicht deklarierten Logiernächten, für welche keine Kurtaxen abgerechnet werden. Im Bild Davos.
In der Parahotellerie gibt es laut Experten eine hohe Dunkelziffer an nicht deklarierten Logiernächten, für welche keine Kurtaxen abgerechnet werden. Im Bild Davos. (© Swiss-Image)
Tourismusorten entgehen oft Kurtaxen bei Zweitwohnungen. Bereits eine Umstellung auf Pauschalbesteuerung brächte Mehreinnahmen und weniger Kontrollaufwand.
Daniel Stampfli

Ein Potenzial von jährlich zusätzlich 90'000 Franken an Kurtaxen von Zweitwohnungseigentümern haben Sedrun und Disentis identifiziert. Laut Roger A. Fischer, Tourismusdirektor ad interim, hat eine umfassende Analyse bei allen 1363 Zweitwohnungsbesitzern dazu geführt. In Sedrun und Disentis haben – wie vielerorts – Eigentümer von Zweitwohnungen die Wahl zwischen einer jährlichen pauschalen Kurtaxe oder einer auf der Anzahl von Logiernächten basierenden Abgabe mittels Meldezetteln.

Vereinzelte Bündner Gemeinden haben aber bereits vor Jahren auf die nur noch pauschale Abgabe (so genannte Zwangspauschale) umgestellt, so etwa Klosters oder der Prättigauer Ferienort Pany, der nur über Ferienwohnungen und kein Hotel verfügt. Eine derartige Pauschale bringt in der Regel mehr Einnahmen, vermindert den Kontrollaufwand und vereinfacht das Abrechnungsverfahren.

Warten auf die KTA
Vor dem Hintergrund, dass im Kanton Graubünden eine kantonale Tourismusabgabe (KTA) eingeführt werden soll, ist man laut Roger A. Fischer zur Zeit kaum bereit, das geltende kommunale Kurtaxengesetz anzupassen, um nur noch eine pauschale Abgabe zu ermöglichen.

Laut Gian-Andrea Castelberg vom Amt für Wirtschaft und Tourismus des Kantons Graubünden kennt weitaus die Mehrzahl der Bündner Gemeinden noch die Wahl zwischen Einzel- und Pauschalbesteuerung für Zweitwohnungsbesitzer. Über konkrete Zahlen verfügt Castelberg nicht.

Für Robert Wildhaber, Tourismus-Projektleiter und -Berater aus Flims, ist klar, dass auch bei der Erhebung einer pauschalen Kurtaxe geschummelt werden kann. Denn neben den eingeschlossenen Personen der Eigentümerfamilie würden oft auch andere Personen Ferientage in der betreffenden Immobilie verbringen. Besser als eine aufwendige Kontrolle sei die Schaffung von Anreizen, wie etwa in Davos Klosters, wo der Anmeldeschein vorzuweisen ist, um die Bergbahnen gratis benützen zu können.

Andermatt will wegweisendes Modell einführen
Aber grundsätzlich hält Wildhaber die Frequenzbesteuerung – also pro Logiernacht – für «sehr fragwürdig». In Andermatt, wo Wildhaber ein Projekt leitet, kommt am 28. Oktober eine Gesetzesvorlage in der Gemeinde zur Abstimmung, welche den Wechsel von der Frequenzbesteuerung zur Kapazitätsbesteuerung ermöglichen soll.Danach würden auch Hotels jährliche pauschale Abgaben entrichten müssen, die aber beim heutigen Kurtaxensansatz mit 90 Doppelzimmer-Übernachtungen zu erreichen wären. In der Hotellerie bestrafe die Kurtaxe Aktive, zum Beispiel jene, die in der Nebensaison viel akquirieren. Je nach Höhe könne dies ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sein. Das Modell der Kapazitätsbesteuerung schaffe hingegen Anreize, mehr Logiernächte zu generieren. Was in Andermatt umgesetzt werden soll, sei im Kanton Graubünden nicht möglich, da zuerst eine Revision des kantonalen Gesetzes notwendig sei.

Auch im Kanton Wallis, wo im vergangenen Herbst das Tourismusgesetz sehr deutlich abgelehnt wurde, besteht dazu keine Möglichkeit. Werner Schnyder, Projektchef der Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung des Kantons Wallis: «Im Wallis gibt es aufgrund unserer kantonalen Rechtssprechung keine obligatorische Kurtaxenpauschale.» Wer seine Ferienwohnung nicht vermietet, kann aber auf Antrag eine Pauschalierung verlangen.

  
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