lebensmittel
03.02.2012
Gesetzes-Revision bleibt umstritten
(© fotolia)
Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) hat sich nur knapp dagegen ausgesprochen, das Lebensmittel-Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen.

Mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Stéphane Rossini (SP/VS) lehnte die Kommission die Rückweisung ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zur Gesetzesrevision waren über 70 Anträge eingereicht worden. Ein Teil der Kommission wollte deshalb den Bundesrat beauftragen, das Gesetz nochmals zu überarbeiten.
 
Die Mehrheit befand jedoch, die Betroffenen seien genügend konsultiert worden, die Vorlage sei nun bereit für die Detailberatung. Damit hat die Kommission denn auch begonnen – und erste Entscheide gefällt.
 
Auch Badewasser
Sie möchte, dass das Gesetz auch für Dusch- und Badewasser gilt, da zum Beispiel die Erreger der Krankheit Legionellose übers Wasser übertragen werden können. Hingegen lehnte es die Kommission ab, auch Futtermittel ins Gesetz aufzunehmen.
 
Die umstrittensten Punkte hat die Kommission noch nicht diskutiert. Dazu gehört die Information über Hygienekontrollen in Restaurants. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Ergebnisse solcher Kontrollen künftig teilweise veröffentlicht werden.
 
Mehr Transparenz

Wie genau, will er nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung regeln. Transparenz fordern vor allem Konsumentenorganisationen. Die Gastrobranche und der Detailhandel zeigten sich in der Vernehmlassung skeptisch.
 
Die Änderungen im Lebensmittelgesetz dienen dazu, das Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen. Unter anderem soll die Schweiz am Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel- und Produktesicherheit teilnehmen können. (npa/sda)

  
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