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26.01.2012
Geregelte Hygiene
Nur wenn das Wasser hygienisch einwandfrei ist, macht der Aufenthalt in Thermal- und Wellnessbädern Spass.
Nur wenn das Wasser hygienisch einwandfrei ist, macht der Aufenthalt in Thermal- und Wellnessbädern Spass. (© Fotolia)
Hygiene ist das A und O von Gemeinschaftsbädern. Ein Test des «Kassensturz» förderte Mängel zutage. Der Umgang mit Hygiene und Chemikalien ist jedoch klar geregelt.
Daniel STampfli

Wer ein Thermalbad aufsucht, will für seine Gesundheit etwas Gutes tun. Glaubt man einem Test des «Kassensturz» von 12 Thermal- und Wellnessbädern in der Schweiz, ist dies nicht in jedem Fall gewährleistet. In einzelnen Bädern wurde eine zu hohe Harnstoffkonzentration gemessen, und im Bad Bogn Engiadina in Scuol wurden sogar gesundheitsgefährdende Legionellen-Bakterien festgestellt.

Dies sei auf eine Verstopfung in der Wasserzuleitung von aussen ins Haus und zum beanstandeten Beckensystem zurückzuführen, welche rund zwei Tage vor der Testentnahme im November 2011 auftrat, erklärt Philipp Gunzinger, Direktor des Bogn Engiadina Scuol. «Das verstopfte Leitungsstück wurde durch unsere Techniker sofort ausgebaut und ersetzt.» Bei der Freispülung gelangte jedoch durch die Massierung von porösen Partikeln möglicherweise eine erhöhte Zahl von Legionellen ins Beckenwassersystem. Noch am Tag der Benachrichtigung durch den Kassensturz sei das kantonale Labor gebeten worden, durch eine Nachkontrolle die Wirksamkeit der Verfahren zu prüfen. Dies sei innert zwei Tagen erfolgt, mit einem sehr guten Ergebnis. Vergangene Woche, als der Kassensturz-Beitrag ausgestrahlt wurde, sei in Scuol kein Besucherrückgang festgestellt worden.

Fachbewilligung als Vorschrift

In Sachen Hygienevorschriften sind die öffentlichen Hallenbäder und Freibäder den Hotelbädern rechtlich gleichgestellt. Zur Anwendung gelangt die «Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern». In Artikel 1 ist festgehalten, dass «wer beruflich oder gewerblich Verfahren anwendet oder Mittel verwendet, welche zur Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern dienen», eine Fachbewilligung benötigt. Das heisst, dass in Betrieben, welche über ein Bad verfügen, jemand über eine entsprechende Fachbewilligung verfügen muss. Dies ist seit 2007 zwingend vorgeschrieben. Seit etwa fünf Jahren werden von verschiedenen Institutionen Kurse und Prüfungen angeboten.

In welcher Weise aber die entsprechend ausgebildeten Personen die Wasserqualität der Bäder prüfen müssen, ist gemäss David Stirnimann, Projektleiter Rechtsdienst bei hotelleriesuisse, momentan noch kantonal geregelt.

«Die verantwortliche Person ist zur Selbstkontrolle und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranzwerte verpflichtet», steht etwa in der Bäderverordnung des Kantons St.Gallen. Die Selbstkontrolle beinhaltet mikrobiologische, physikalische und chemische Untersuchungen des Badewassers sowie das Führen einer Dokumentation.

Hotellerie strebt national gültige Standards an

Im Kanton Zürich verlangt das Kantonale Labor, dass das Wasser an Badetagen zweimal täglich auf den Gehalt des verwendeten Entkeimungsmittels sowie den pH-Wert zu überprüfen sei. Die Ergebnisse müssen in ein Kontrollbuch eingetragen werden, welches dem Kantonschemiker auf Verlangen vorzuweisen ist. Überwacht wird die Einhaltung der Wasserhygiene jeweils von den kantonalen Behörden.

In Zukunft soll die Hotellerie über national gültige Standards verführen. Denn es wurde die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» erarbeitet. Diese muss nun noch durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.

  
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