zweitwohnungen
27.01.2012
Bürgerlichen genügt Raumplanungsgesetz
(© Alain D. Boillat)
Nach Ansicht der bürgerlichen Parteien löst die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» die Zweitwohnungsproblematik nicht. Die Neuerungen des Raumplanungsgesetzes reichten, finden SVP, FDP, CVP, glp und BDP.

Vertreter dieser Parteien warfen am Freitag den Initianten um den Umwelt- und Landschaftsschützer Franz Weber vor, mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Das Volksbegehren, über das am 11. März abgestimmt wird, verlangt, dass in den Gemeinden der Anteil von Zweitwohnungen höchstens noch 20 Prozent betragen darf. Für Gemeinden mit höherem Anteil kommt dies einem Baustopp gleich.

Für den Berner Oberländer SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal würde diese Massnahme die Zersiedelung nicht stoppen. Wegen des Baustopps in den Tourismushochburgen würde sich die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem tieferen Anteil verlagern. Statt zu einer Verdichtung führe die Initiative so zu mehr Zersiedelung.

Mit Anliegen grundsätzlich einverstanden
Grundsätzlich begrüsse er die Absicht der Initiative, die «schöne Landschaft vor einer weiteren Überbauung mit meistens leer stehenden Wohnungen zu schützen und dafür zu sorgen, dass Einheimische bezahlbaren Wohnraum finden» könnten, sagte von Siebenthal.

Die Probleme seien aber regional unterschiedlich gelagert. Deshalb brauche es gezielte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Instrumente. Diese sind nach Ansicht des Nein-Komitees mit der letzten Juni in Kraft gesetzten Revision des Raumplanungsgesetzes geschaffen worden.

In dem Gesetz werden die Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, die Hotellerie zu fördern, für preisgünstige Erstwohnungen für Einheimische zu sorgen und die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, wie BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE) ausführte. Ausserdem müssten die Kantone Massnahmen ergreifen, um bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten.

Verschärftes Raumplanungsgesetz genügt
Als mögliche Instrumente gelten etwa Kontingente, mit denen die Anzahl zusätzlicher Zweitwohnungen begrenzt werden kann. Zur besseren Auslastung bereits gebauter Zweitwohnungen können die Gemeinden auch Steuern erheben.

Und um zu verhindern, dass Hotels in Appartementhäuser mit untergenutzten Zweitwohnungen umgebaut werden, können auch Hotelzonen ausgeschieden werden. Ausserdem können Bauzonen festgelegt werden, die Einheimischen vorbehalten sind.

Kantone und Gemeinden, die bis Mitte 2014 keine Massnahmen getroffen hätten, dürften ab dann keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen, sagte Hess.

Abwanderung würde verschärft
Für den Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) würde die Initiative vor allem strukturelle Probleme der Gebirgsregionen verschärfen. Seine Heimat, die Surselva, leide wie viele andere Regionen unter der Abwanderung der jungen Einheimischen.

Werde nun diesen Gemeinden die Möglichkeit verwehrt, alte Häuser in Zweitwohnungen umzubauen, verschärfe sich die Abwanderung. Denn mit einem Bauverbot für Zweitwohnungen werde ein zentraler Wirtschaftszweig dieser Gemeinden zerstört.

Seiner Ansicht nach trugen die Unterländer mit ihrem Wunsch nach einem Feriendomizil auch dazu bei, dass es in seiner Heimatregion alte und authentische Dörfer gibt. «Viele alte Häuser würden heute leer stehen, hätte man sie nicht zu Zweitwohnungen umgebaut», sagte er. (npa/sda)

  
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