tourismusgesetz
09.02.2012
Auch Nidwalden will Hotels entlasten
Stans, Hauptort von Nidwalden
Stans, Hauptort von Nidwalden (© zvg)
Einen Tag nach Obwalden hat auch die Nidwaldner Regierung nach dem Vernehmlassungsverfahren das neue Tourismusförderungsgesetz optimiert und dem Landrat überwiesen. Im Vergleich zum ersten Entwurf sollen Hoteliers und Zweitwohnungsbesitzer entlastet werden.

Bereits am Mittwoch hatte die Obwaldner Regierung das neue Tourismusgesetz dem Parlament überwiesen. Obwalden und Nidwalden wollen ihre Tourismusorganisation zusammenlegen und eine einzige Tourismusabgabe schaffen.
 
Die Gesetzesvorlage wurde gemeinsam mit Obwalden so überarbeitet, dass insbesondere die Hoteliers und die Zweitwohnungsbesitzer gegenüber der Vernehmlassungsvorlage deutlich entlasten werden. Dies teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. So wurde es in der Vernehmlassung auch verschiedentlich gefordert.
 
Konkret wird die vorgeschlagene, jährliche Pauschale für Hotelbetriebe von 600 auf 400 Franken gesenkt. Bei den Campingplätzen sind neu pro Standplatz noch 200 anstelle von 350 Franken vorgesehen. Einen Beitrag leisten auch die öffentlich zugänglichen Transportunternehmen.
 
Tourismusorganisationen erhalten Geld
Der Ertrag aus der Tourismusabgabe kommt den Tourismusorganisationen zu Gute. Für das obwaldnische Sarneraatal und den Kanton Nidwalden soll dies die neue regionale Tourismusorganisation sein, welche als Aktiengesellschaft in Form einer Public Private Partnership gegründet wird.
 
Bei der Vermarktung soll sich die neue Organisation mit der Engelberg-Titlis Tourismus AG und der Luzern Tourismus AG eng abstimmen und mit diesen zusammenarbeiten.
 
Die Tourismusorganisation soll mindestens 15 Prozent der Abgaben an die Gemeinden weiterleiten. In der Vernehmlassung war ein maximaler Anteil von 20 vorgesehen, der kritisiert wurde.
 
Die Vorlage wird am 28. März im Nidwaldner Landrat in erster Lesung behandelt. Das Gesetz soll im laufenden Jahr bereits teilweise in Kraft treten. Die Tourismusabgaben aber werden bis Ende 2012 nach dem alten Tourismusgesetz erhoben. (npa/sda)

  
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